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Visa werden von allen Reisenden verlangt außer folgenden Nationalitäten
für Geschäfts- und Touristenaufenthalt:
- Staatsangehörige der EU-Länder, sowie Australien, Kanada,
Japan, USA (in Besitz eines Hin- oder Rückreisetickets)
- Staatsangehörige von Andorra, Britischen Kolonien, Island, Liechtenstein,
Norwegen und der Schweiz für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen;
- Staatsangehörige von Argentinien, Botswana, Brasilien, Bulgarien,
Chile, Tschechischer Republik, Ecuador, Israel, Jamaika, Malta, Mexiko,
Monako, Neuseeland, Paraguay, San Marino, St Vincent und den Grenadinen,
Singapur, Swaziland, Uruguay und Venezuela für einen Aufenthalt bis
zu 90 Tagen;
- Staatsangehörige von Antigua & Barbuda, Barbados, Belize, Benin,
Bolivien, Cape Verde, Costa Rica, Zypern, Gabon, Guyana, Hongkong (SAR),
Ungarn, Jordan, Korea (Rep.), Lesotho, Macau (SAR), Malawi, Malaysia,
den Malediwen, Mauritius, Namibia, Peru, Polen, Seychellen, Slowakische
Republik, Swaziland, Thailand, der Türkei und Sambia für einen
Aufenthalt bis zu 30 Tagen;
- Transitpassagiere auf Durchreise mit dem selben oder nächsten Anschlussflugzeug,
in Besitz eines Hin- oder Rückflugtickets, die den Transitbereich
nicht verlassen.
Beachten Sie: a) Staatsangehörige von China (PR) und Russischen Föderation
müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, bevor ihnen ein Visum
bewilligt werden kann. Wenden Sie sich an das Konsulat für weitere
Informationen. (b) Reisende mit Besuchervisum dürfen keiner beruflichen
Tätigkeit in Südafrika nachgehen. (c) Kinder unter 18 Jahren
ohne Begleitung müssen eine schriftliche Erklärung der Eltern
haben, wenn Sie allein reisen. (d) Studien- oder Arbeitserlaubnis muss
im Land des ständigen Wohnsitzes beantragt werden, vor der Reise
nach Südafrika.
Alle Reisenden sollen im Besitz eines Reisepasses sein, gültig für
mindestens 1 Monat nach der geplanten Abreise.
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- Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten, gültig 30 Tage länger
als der geplante Aufenthalt in Südafrika.
- Zwei Passfotos.
- Ein ausgefülltes Antragsformular (unvollständige oder fehlerhafte
Angaben können zu einer Verzögerung der Bearbeitung oder einer
Ablehnung des Antrags führen).
- Gebühr (zu zahlen in bar, per Überweisung oder per Post).
- Ein markierter Briefumschlag mit eigener Adresse, als Einschreiben,
wenn Sie das Visum per Post beantragen.
- Gültiges Arztattest über Malaria, wenn Sie durch oder aus
Malariagebieten reisen.
- Bescheinigung über ausreichende finanzielle Mittel für die
Dauer des Aufenthalts.
- Hin-/Rückreisetickets und, bei Transitreisen, Einreiseerlaubnis
für das Land, wohin Sie reisen.
Für Studienerlaubnis: (a)-(g) und, (h) Brief mit offiziellem Briefkopf
mit Erlaubnis einer der Bildungsinstitutionen in Südafrika, mit Angabe
genauer Studienzeit und vereinbarter Unterkunft. (i) Schreiben von aktuellen
Studienort, wenn Sie im Rahmen eines Austauschprogramms fahren. (j) Eine
Kaution in Bar, wenn die geplante Studienzeit länger als 1 Jahr beträgt.
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