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Visas

Visas Italien

Benötigen Sie ein Visum?

 

Visa werden von allen Reisenden verlangt außer:
- Staatsangehörigen der EU-Länder.
- Staatsangehörigen von Österreich, Belgien, Kroatien, Finnland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monako, den Niederlanden, San Marino, Slowenien, Schweden und der Schweiz.
- Staatsangehörigen folgender Länder für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Kanada, Costa Rica, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Ungarn, Israel, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, der Schweiz, USA, Uruguay, Vatikanstaat, Venezuela.

Alle Reisenden sollen im Besitz eines Reisepasses sein, gültig für mindestens 3 Monate nach Ablauf der Reise, außer EU Staatsangehörigen und Staatsangehörigen von Österreich, Belgien, Kroatien, Finnland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monako, den Niederlanden, San Marino, Slowenien, Schweden und der Schweiz, die mit ihrem nationalen Personalausweis einreisen dürfen

Wie lange dauert die Ausstellung des Visums?

 

Unterschiedlich

Wie viel kostet das Visum?

  Etwa 30 Euro

Gültigkeit des Visums

  Kurzaufenthalt - gültig für 6 Monate ab dem Ausstellungsdatum, für Aufenthalte bis zu 90 Tagen.

Transitvisum - gültig für maximal 5 Tage ab dem Tag der Ankunft.

Visa können nicht verlängert werden, nach Ablauf des Visums muss es immer neu beantragt werden.

Notwendige Unterlagen

 

Nur im Konsulat erhältlich
- ein vollständig ausgefülltes Antragsformular;
- Reisepass mit der Unterschrift des Inhabers, gültig mindestens 3 Monate nach dem geplanten Aufenthalt, mit einer leeren Seite für das Visum;
- ein aktuelles Passfoto in Farbe;
- Bescheinigung vom Arbeitgeber mit Angabe der Tätigkeit des Antragsstellers im Unternehmen;
- Hin- und Rückflugticket sowie Hotelzimmerreservierung in Italien, oder eine private Einladung von Familienmitgliedern oder Freunden mit ständigem Wohnsitz in Italien;
- Bescheinigung über finanzielle Mittel, Kontoauszüge auf offiziellem Bankformular oder Schreiben von der Bank;
- Antragsteller unter 18 Jahren benötigen eine Erklärung von beiden Elternteilen oder verantwortlichen Personen im Original.

Weitere Informationen

 

Für weitere Informationen über alle anderen Länder wenden Sie sich an die argentinische Botschaft oder Konsulat in Ihrer Nähe.
Hier ist ein Link zu allen Botschaften weltweit, finden Sie einfach Ihr Land und Ihre Stadt.
Liste der Konsulate und Botschaften weltweit

Alle Visa Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig recherchiert, sie stellen aber lediglich allgemeine Richtlinien dar. Sie unterliegen Änderungen, deshalb empfehlen wir immer auch das nächste zuständige Konsulat zu konsultieren, um vor der Reisebuchung auf dem letzten Stand zu sein.

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