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Visa werden von allen Reisenden verlangt außer folgenden Nationalitäten,
für einen Aufenthalt bis zu einem Monat:
- Staatsangehörige der EU-Länder für einen Aufenthalt bis
zu 1 Monat bei möglicher Verlängerung bis zu 3 Monaten (außer
Griechenland und Portugal, und Geschäftsreisenden aus GB und Irland,
die ein Visum brauchen; und Touristen aus GB und Irland, die sich im Land
maximal 90 Tage ohne Visum aufhalten dürfen, ihnen wird bei der Ankunft
eine Touristenkarte im Flughafen ausgestellt);
- Staatsangehörige von Andorra, Argentinien, Belize, Chile, Costa
Rica, Ecuador, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Liechtenstein, Monaco,
Nicaragua, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Uruguay und Vatikanstaat
für Aufenthalt bis zu 1 Monat mit möglicher Verlängerung
bis zu 3 Monaten.
Beachten Sie : Staatsangehörige von Australien, Kanada, Mexiko und
den USA, die nach Guatemala mit dem Flugzeug einreisen, benötigen
kein Visum, vorausgesetzt sie kommen nur als Touristen, für maximalen
Aufenthalt von 90 Tagen. Ihnen wird bei der Ankunft eine Touristenkarte
im Flughafen ausgestellt.
Eingeschränkte Einreise:
Staatsangehörige folgender Länder brauchen besondere Erlaubnis
des Auswärtigen Amtes von Guatemala, bevor Sie ein Visum beantragen:
Afghanistan, Albanien, Angola, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain,
Bangladesh, Weißrussland, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina,
Botsuana, Brunei, Bulgarien, Kambodscha, zentralafrikanische Republik,
Kongo, Kroatien Kuba, tschechische Republik, Dschibuti, Dominikanische
Republik, Äquatorial Guinea, Estland, Äthiopien, Georgien, Guyana,
Haiti, Hongkong, Ungarn, Indonesien, Iran, Irak, Jordanien, Kasachstan,
Kenia, Nord Korea, Kuwait, Kirgisien, Laos, Lettland, Libanon, Liberia,
Libyen, Litauen, ehemalige jugoslawische Republik Makedonien, Malawi,
Malaysia, die Malediven, Mali, Mauretanien, Moldawien, Mongolei, Mozambique,
Myanmar, Namibia, Nepal, Oman, Pakistan, Peru, Philippinen, Polen, Katar,
Rumänien, Ruanda, Saudi Arabien, Singapur, Slowakische Republik,
Slowenien, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Surinam, Syrien, Tadschikistan,
Tansania, Thailand, Tunesien, die Türkei, Uganda, Ukraine, Usbekistan,
Vietnam, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Jemen, Zaire, Sambia und
Zimbabwe.
Reisepassdaten, Brief der Arbeitgebers, Bankbescheinigung, Reisezweck,
Familien- oder Geschäftskontakte in Guatemala, Rückreiseticket
und für die Dauer des Aufenthaltes ausreichende finanzielle Mittel
werden verlangt. Erkundigen Sie sich im Konsulat nach weiteren Informationen
(oder Konsularabteilung der Botschaft), denn die Liste verzeichneter Nationalitäten
kann sich kurzfristig ändern. Die Erteilung der Erlaubnis nimmt 3-4
Wochen in Anspruch.
Alle Reisenden sollen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein.
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