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Benötigen Sie ein Visum?
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Visa werden von allen Reisenden verlangt außer:
- Staatsangehörigen aller EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen
und der Schweiz für eine unbegrenzte Zeit.
- Staatsangehörigen von Australien, Kanada und USA, Andorra, Argentinien,
Bolivien, Brasilien, Costa Rica, Kroatien, Zypern, Ecuador, Guatemala,
Israel, Jamaika, Malaysia, Malta, Mexiko, Monako, Neuseeland, Panama,
Paraguay, Polen, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Uruguay und
Venezuela für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten
- Staatsangehörigen von Japan für einen Aufenthalt bis zu 6
Monaten
- Staatsangehörigen der Tschechischen Republik für einen Aufenthalt
bis zu 30 Tagen
Alle Reisenden sollen im Besitz eines Reisepasses sein, gültig für
mindestens 6 Monate, außer Besucher aus EU -Ländern, Liechtenstein,
Malta, Monako, San Marino und der Schweiz, die mit Ihrem Personalausweis
einreisen dürfen.
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Wie lange dauert die Ausstellung des Visums?
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2 Wochen
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Wie viel kostet das Visum?
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Für Kurzaufenthalte: 1 bis 30 Tage 21 Euro
31-90 Tage 25 Euro
Mehrfache Einreise 30 Euro
Preise können sich ändern, bitte prüfen Sie die aktuellen
Preise während der Beantragung des Visums. |
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Gültigkeit des Visums
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Für Kurzaufenthalte (sowohl einfache als auch mehrfache
Einreise) gilt das Visum 6 Monate vom Ausstellungsdatum mir maximaler Aufenthaltsdauer
jedes Mal maximal 90 Tage. |
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Notwendige Unterlagen
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- Reisepass (gültig mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten
Visums)
- Ein aktuelles Passfoto
- Antragsformular, ausgefüllt und vom Antragssteller persönlich
unterschrieben
- Mindestens eine leere Seite im Reisepass
- Detaillierte Reisebeschreibung, die den ersten Einreiseflughafen und
die Aufenthaltsdauer in jedem der Schengener Staaten enthält
- Ausländischer Währungsumtausch oder Bescheinigung über
ausreichenden Geldbetrag (Bescheinigung von der Bank im Original oder
Umtauschquittung mit Angabe des Geldbetrags) - ungefähr 82 Euro pro
Aufenthaltstag, plus Bescheinigung über die bezahlte Unterkunft,
oder auch Rand 700,-- pro Tag, ohne vorbezahlte Unterkunft
- Original des Rückreisetickets plus Fotokopie
- Hotelgutschein oder eine Einladung einer in Österreich lebenden
Person (der Einladung muss eine Meldebescheinigung von der Polizei in
Österreich beigefügt werden - in Deutsch - "Meldezettel"
und eine Kopie entsprechender Personalausweisseiten der Person, die Sie
einlädt.
- Bescheinigung über Krankenversicherung (Versicherungspolice oder
Flugticket, bezahlt mit Kreditkarte - plus Kopie)
- Kinder unter 21 Jahren, die alleine reisen, müssen eine Erlaubnis
beider Elternteile oder verantwortlicher Personen vorlegen, notariell
bestätigt, im Original
- Wenn Sie von einer Person mit ständigem Wohnsitz in Österreich
eingeladen werden, die die Kosten für Ihren Aufenthalt übernimmt,
einschließlich Unterkunft, sind folgende Unterlagen von dieser Person
einzureichen:
1. Verpflichtungserklärung, beglaubigt beim Notar in Österreich,
dass die einladende Person alle Kosten übernimmt, im Original - keine
Kopie
2. Kopien entsprechender Seiten im Reisepass und zusätzlich Bescheinigung
über den ständigen Wohnsitz in Österreich für nicht-österreichische
Staatsangehörige
3. Einkommensnachweis über ausreichendes Einkommen
4. Meldezettel aus der österreichischen Polizei
5. Entweder eine Kopie des Mietvertrags oder Bescheinigung über Immobilienbesitz
(Haus/Wohnung) in Österreich.
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Weitere Informationen
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Für weitere Informationen über alle anderen Länder wenden
Sie sich an die argentinische Botschaft oder Konsulat in Ihrer Nähe.
Hier ist ein Link zu allen Botschaften weltweit, finden Sie einfach Ihr
Land und Ihre Stadt.
Liste der
Konsulate und Botschaften weltweit
Alle Visa Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig recherchiert,
sie stellen aber lediglich allgemeine Richtlinien dar. Sie unterliegen
Änderungen, deshalb empfehlen wir immer auch das nächste zuständige
Konsulat zu konsultieren, um vor der Reisebuchung auf dem letzten Stand
zu sein.
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